Erbschafts- & Schenkungssteuer

Erbschafts- & Schenkungs-

steuer


...hätte ich es nur früher gewusst!...

Die ältere Generation hat den Jüngeren so viel zu geben:

Lebenserfahrung, Ratschlag und finanzielle Unterstützung in schwierigen Lagen. Auch die zunehmende Übertragung von Verantwortung gehört dazu. Nicht zuletzt in der Übertragung von Vermögen liegt ein Vertrauensbeweis, der wohlüberlegt sein will.


Weiterhin muss man von steuerlicher Seite her feststellen, dass eine zeitige Beschäftigung mit dem Thema sehr ratsam ist, um den Übergang in die nächste Generation steuerlich optimiert zu vollziehen. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen an, damit Sie sich nach der Regelung Ihrer Angelegenheiten beruhigt zurücklehnen können.

Wir...

  • bewerten Ihre Immobilie nach den Grundsätzen, die das Finanzamt für steuerliche Zwecke anwendet.
  • überlegen mit Ihnen, welche Vermögensverteilung im Testament bestimmt wird.
  • optimieren die Ausnutzung persönlicher Freibeträge für die Erben bzw. die Beschenkten.
  • kommunizieren mit dem Notar steuersparende Formulierungen bei der Grundstücksübertragung oder im Testament.
  • beraten dazu, welche Schenkungen bereits zu Lebzeiten Sinn machen.
  • berechnen abzugsfähige Werte von Nießbrauch, Wohnrecht und sonstigen Abzügen.
  • empfehlen, wie das Vermögen zwischen Ehegatten besser verteilt wird.
  • betrachten, ob die Geltendmachung von Pflichtteilen auch bei harmonischen Beziehungen in der Familie vorteilhaft ist.
  • taxieren den Unternehmenswert von Betrieben nach amtlichen Vorgaben.
  • legen Einspruch ein gegen die Steuerbescheide, falls eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegen könnte.
  • machen Vergleichsberechnungen zur Steuerlast.
  • prüfen, ob ein Vermächtnis Sinn macht.
  • berichtigen falsche Wertansätze durch das Finanzamt.
  • ermitteln, wie sich zwischen Erben das Vermögen gerecht im Sinne aller aufteilen lässt.
  • sorgen mit Ihnen dafür, dass Ihnen als Schenker eine angemessene monatliche Versorgung bleibt.
  • bewahren die selbstgenutzte Immobilie steuerlich günstig in der Familie.
  • kalkulieren im Vorfeld die Steuer.
  • beraten zum zeitlichen Ablauf (Freibeträge sind alle 10 Jahren neu nutzbar).
  • nennen Vergünstigungen bei bestimmten Vermögensarten.
  • betreuen Sie bis zum Notartermin.
  • erstellen die Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung.


Sie haben bestimmt noch Fragen... nehmen Sie Kontakt zu uns auf.