Berater


Mit 30 Jahren Berufserfahrung an Ihrer Seite…

Günter Daub

  • Studium an der Berufsakademie Villingen-Schwenningen
  • mit Abschluss zum Diplom-Betriebswirt (BA), Fachrichtung Steuern und Prüfungswesen in 1996
  • Bestellung zum Steuerberater in 2001

Seit 1993 Tätigkeit in verschiedenen mittelständischen Steuerberatungskanzleien. Hierbei wurden gründliche Erfahrungen gesammelt sowohl bei der Beratung von Privatpersonen als auch von Unternehmern mit deren vielfältigen Anforderungen. Neben der Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen/Jahresabschlüssen mittelständischer Unternehmen als auch der Gewinnermittlung kleinerer Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen erforderte dies die vielschichtige Bearbeitung spezieller Problembereiche. Die Orientierung an den Bedürfnissen des Mandanten ist hierbei genauso notwendig wie das Erfordernis, Termine einzuhalten oder auch mal genau nachzurechnen, wie die steuerlichen Auswirkungen sind.

Hier ein paar Beispiele aus meiner langjährigen Tätigkeit:

  • allgemeine steuerliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, auch in Abstimmung mit der anwaltlichen Beratung
  • Erklärungen zur Feststellung von Grundstückswerten
  • Erklärungen zu den neuen Grundsteuerwerten 2022
  • Führung von Einsprüchen und Klageverfahren gegen das Finanzamt
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Lösung spezieller Fragestellungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts
  • Erklärungen bei Vorliegen von Organschaften
  • Erstellung komplexer verbindlicher Auskunftsersuchen an das Finanzamt
  • Mitwirkung im Bereich der Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsvermerk
  • Jahresabschlüsse / Steuererklärungen gemeinnütziger Vereine und Organisationen
  • Lösung von Steuerfragen im Internationalen Steuerrecht
  • sozialversicherungsrechtliche Fragen an der Schnittstelle zum Steuerrecht

Claudia Daub

  • Ausbildung zur Industriekauffrau 1987
  • Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin in 1993 sowie Abschluss als internationale Bilanzbuchhalterin in 2003
  • Ausbildung zur Steuerfachwirtin von 2004 bis 2006

Berufserfahrung in der Buchhaltung und Bilanzierung einer Vielzahl von Industrie-, Handels- und Handwerksunternehmen sowie für Gastronomie, Freiberufler und ärztliche Praxen. Assistentin in der Abschlussprüfung von Konzerngesellschaften. Anwendung verschiedenster Buchhaltungsprogramme beim Kunden vor Ort sowie sichere Handhabung von DATEV-, Addison- oder Lexwarelösungen. Aufstellung und Verbuchung von Kostenrechnungssystemen. Erfahrung in der digitalen Buchhaltung.

Philosophie


Wir gehen auch über eingetretene Pfade hinaus und vertreten Sie mit viel Herzblut…

Die Werbekampagnen unserer Zeit werden immer schriller und bunter. Kein Versprechen scheint zu übertrieben zu sein, und überhaupt wird in vielen Bereichen so getan, als würde alles ständig noch „nachhaltiger“ und besser werden als bislang.

Die Realität sieht bekanntlich nicht immer so aus. Die Beraterbranche bleibt von diesem Trend nicht unberührt, leider auch nicht so mancher Steuerexperte:

Streit mit dem Finanzamt sieht mancher als Mittel zum Zweck an, sich beim Mandanten zu profilieren. Eine ehrliche Aufklärung über die wahren Erfolgsaussichten und ob sich Zeit- und Kostenaufwand lohnen, unterbleibt,

nicht zuletzt im Hinblick auf die eigenen Honoraraussichten. 

Sicher, nicht jeder Verfahrensgang ist heute vorab gut einzuschätzen, umso mehr im Steuerrecht mit seinem schier unendlichen Dschungel an Regelungen und Verästelungen. Wir weichen deshalb auch keiner Diskussion mit dem Finanzamt aus. Unser Beratungsansatz besteht hier aber in einem offenen Umgang mit Ihnen: In Steuerfragen gibt es leider Punkte, an denen die Behörde eindeutig am „längeren Hebel“ sitzt. Ein Beharren auf aussichtsloser Position verschwendet nicht nur Ihr Geld, sondern verschlechtert auch die Position für spätere Anliegen bei der Behörde. Der Bearbeiter beim Finanzamt ist eben auch nur Mensch und erinnert sich, auch wenn er von Gesetzes wegen stets objektiv bleiben sollte.

Wohlgemerkt…

…auch der sachliche Streit mit der Behörde gehört zu unserer alltäglichen Arbeit. Hier gehen wir auch über eingetretene Pfade hinaus und vertreten Sie mit viel Herzblut. Wir klären Sie aber objektiv auf und sagen Ihnen auch, wenn es unserer Meinung nach keinen Sinn macht. Natürlich liegt die Entscheidung dann bei Ihnen, und wir unterstützen Sie, egal welchen Weg Sie gehen wollen. 

Fällen Sie Ihre Entscheidungen auf der Grundlage ehrlicher Einschätzung und Information. Wir sagen Ihnen offen unsere Meinung, auch wenn dadurch für uns keine abrechenbare Beratungsleistung resultiert.

Preise


Sie sparen Zeit, in der Sie sich dem Geschäft oder dem echten Leben widmen können…

…und Zeit ist Geld

Als Steuerberater müssen wir entsprechend der gesetzlichen Regelungen in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnen.

Das Gesetz sieht hierbei eine Bandbreite an möglichen Gebühren vor, damit

der Steuerberater jeweils nach den Gegebenheiten jedes einzelnen Mandanten

eine individuelle und faire Preisfindung erreichen kann.

Natürlich wird der Steuerberater somit zum „Kostenfaktor“, aber wollen Sie es sich wirklich leisten, hierauf zu verzichten?

Zeitersparnis…

…sie sparen Zeit, in der Sie sich dem Geschäft oder dem echten Leben widmen können… und Zeit ist Geld.

Steuerersparnis…

…mit dem Steuerberater an Ihrer Seite verfügen Sie über jemand, der sich mit dem Thema täglich beschäftigt. Er hilft dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu nutzen. Das beginnt schon im Kleinsten: Viele Steuerbescheide des Finanzamts sind im heutigen „Massenverfahren“ fehlerhaft. Wird das nicht bemerkt, bedeutet dies Rechtsnachteile und im Endeffekt den Verlust baren Geldes. Die Beispiele lassen sich endlos fortsetzen: Berücksichtigung steuerlicher Neuerungen, passende Rechtsformwahl, Ausschöpfen steuerlicher Vergünstigungen und und und…

Kopf freihalten…

…Steuerrecht kann uferlos sein. Eine Regelung führt zur nächsten. Wer sich hier den Kopf freihält, gewinnt letztlich auch Lebensqualität.

Regelungen beachten…

…beachtet man gewisse Regeln nicht, fällt das früher oder später auf. Das kann von ungeplanten Steuernachforderungen bis zum Vorwurf der Steuerhinterziehung durch das Finanzamt gehen. Mit einem Berater sind Sie auf der sicheren Seite.

Steuerberater von der Steuer absetzen…

…die Rechnung des Steuerberaters können Sie in vielen Fällen von der Steuer absetzen, sofern die Leistungen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Somit ist die effektive Kostenbelastung durch die Steuerberaterrechnung deutlich vermindert, einen Teil der Rechnung zahlt letztlich das Finanzamt.