Spezialfälle


Egal welchen Weg sie wählen…

…wir begleiten Sie!

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gehen wir mit Ihnen auch dorthin,

wo es im Steuerrecht richtig speziell wird:

Verbindliche Auskunft

Wussten Sie, dass man sich für die Zukunft geplante Dispositionen vom  Finanzamt vorab bestätigen lassen kann? Damit ist nicht der schnelle Telefonanruf beim Finanzamt gemeint nach dem Motto „mal schnell die Zustimmung des Finanzamts einholen“. An diesen Anruf erinnert sich im Zweifel später keiner mehr in der Behörde. Zudem ist man dort immer weniger bereit, mal schnell telefonische Auskünfte zu geben. In geeigneten Fällen kann es Sinn machen, sich eine förmliche schriftliche Auskunft des Finanzamts zu holen, wie eine bestimmtes Vorgehen in der Zukunft vom Finanzamt besteuert

wird (oder eben auch nicht). Hierbei geht es meist um Grenzfälle, bei denen der Steuerexperte zwischen mehreren Möglichkeiten schwankt, und bei denen ihm auch die Fachliteratur nicht so eindeutig eine Antwort gibt. Bereitet man dem Finanzamt in solcher Sachlage den Fall logisch und nachvollziehbar auf, wird der Bearbeiter in vielen Fällen der vorgeschlagenen steuerlichen Behandlung zustimmen, falls dies von guten Argumenten untermauert wird.

Die sogenannte verbindliche Auskunft nach § 89(2) Abgabenordnung hat folgende Voraussetzungen:

  • schriftlicher Antrag
  • genaue Bezeichnung des Antragstellers
  • umfassende Darstellung des Sachverhalts
  • der angefragte Sachverhalt darf noch nicht verwirklicht sein (Zukunftsbezug)
  • ein besonderes Interesse des Antragstellers
  • Darlegung des Rechtsproblems inklusive Begründung des eigenen Rechtsstandpunktes
  • Formulierung konkreter Rechtsfragen
  • es muss erklärt werden, dass nirgends sonst ein Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt wurde, und dass alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden

Die Auskunft der Behörde ist gebührenpflichtig.

Es ist viel Erfahrung nötig um zu beurteilen, ob das konkrete Problem sich für einen solchen Auskunftsantrag eignet. Die Darlegung des Rechtsproblems muss umfassend und ausgewogen erfolgen, damit die eigene Auffassung letztlich Gehör finden kann. Gerne unterstützen wir Sie.

Zweitmeinung

Beim Arzt ist es zunehmend üblich, vor einem schweren Eingriff eine zweite Meinung einzuholen. Warum sollte dies gerade im deutschen Steuerrecht anders sein? Komplexe Fragestellungen werden von jemand, der bisher noch gar nicht mit dem Fall befasst war, oftmals anders eingeschätzt. Partnerschaftlich lassen sich Probleme besser lösen. Falls Sie dies wünschen, nehmen wir auch Kontakt zu Ihrem Berater auf und bringen unsere Sicht ein.

Vertretung vor dem Finanzgericht

Der Karren steckt voll im Dreck, und das Finanzamt bleibt stur bei seiner Meinung? Wir helfen Ihnen mit ehrlicher Analyse und vertreten Ihre Position auch vor Gericht.

Sie haben bestimmt noch Fragen… nehmen Sie Kontakt zu uns auf.